Lieben Sie Ihre Freiheit und möchten bis an Ihr Lebensende frei bleiben?
Manchmal kommt es anders, als man es sich wünscht.

Was passiert, wenn sie wegen einer Krankheit oder einem Unfall Ihre Urteilfähigkeit verlieren?
Wenn Sie bis heute nichts geregelt haben, dann wird Ihr Leben ab diesem Moment von den Behörden geregelt.

Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht, welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, können siemit Hilfe von zwei neuen Rechtsinstituten Ihre Selbstbestimmung weiterhin bewahren: den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung.

Also gehen Sie es JETZT an und sichern Sie ab, dass Sie für immer und jederzeit von den Personen versorgt werden, denen Sie vertrauen und die Ihnen lieb sind.

...und Sie erhalten mein Expertenwissen zu:

  • allen lebensnotwendigen Informationen zum Thema Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung.
  • einer exakten Anleitung, wie Sie auch in Situationen, in welchen Sie nicht mehr selbst entscheiden können, die Selbstbestimmung bewahren können.
  • einem genialen Dokumentenaufbewahrungslösung, mit welcher Sie 7x24h Zugriff haben.